Gasprüfung beim Wohnmobil Pflicht? Die neue Rechtslage ab 2025/2026 (§ 60 StVZO)
Seit dem 19. Juni 2025 ist die Gasprüfung für Wohnmobile wieder gesetzlich verpflichtend. Erfahre alles über die neue Rechtslage, Prüffristen und Bußgelder.

Lange Zeit herrschte unter Campern Verwirrung: War die Gasprüfung (G 607) nun Pflicht oder nicht? Nachdem die Pflicht vorübergehend ausgesetzt war, hat der Gesetzgeber zum **19. Juni 2025** Klarheit geschaffen: Über den neu eingeführten **§ 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)** wurde die Flüssiggasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen wieder gesetzlich verankert. In diesem Beitrag erfährst du, was das für dich bedeutet, welche Fristen gelten und was passiert, wenn du die Prüfung versäumst.
Die neue Rechtslage: § 60 StVZO im Detail
Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen bergen bei mangelhafter Wartung erhebliche Sicherheitsrisiken. Um Gefahren durch Leckagen vorzubeugen, hat der Gesetzgeber die regelmäßige Überprüfung im Gesetz festgeschrieben. Laut § 60 StVZO müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen:
- Vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
- nach jeder prüfpflichtigen Änderung oder Reparatur und
- anschließend **alle zwei Jahre**
von einem anerkannten Sachkundigen (z. B. beim TÜV, der DEKRA oder zertifizierten Camping-Fachbetrieben) geprüft werden. Die erfolgreiche Prüfung wird mit einer Prüfplakette am Heck und dem Eintrag im gelben Prüfbuch („gelbes Heft“) nachgewiesen.
Entkopplung von der Hauptuntersuchung (HU)
Eine entscheidende Besonderheit der neuen Regelung ist die formale Entkopplung von der regulären Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Vor der Gesetzesänderung galt eine fehlende Gasprüfung als Mangel bei der HU, wodurch die TÜV-Plakette verwehrt werden konnte. Das ist nun **nicht mehr der Fall**:
- Du bestehst die Hauptuntersuchung (TÜV) auch dann, wenn deine Gasprüfung abgelaufen ist.
- **Aber Achtung:** Da die Gasprüfung nun eine eigenständige Halterpflicht nach § 60 StVZO ist, begehst du ohne gültige Prüfung eine Ordnungswidrigkeit. Das Fehlen wird bei Verkehrskontrollen oder Kontrollen durch das Ordnungsamt geahndet.
Bußgelder bei abgelaufener Gasprüfung
Wer die Fristen zur Flüssiggasprüfung überschreitet, muss mit Verwarngeldern und Bußgeldern rechnen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung:
| Fristüberschreitung | Bußgeld / Verwarngeld |
|---|---|
| 2 bis 4 Monate | 15 € |
| 4 bis 8 Monate | 25 € |
| Mehr als 8 Monate | 60 € |
Praxis-Tipp für deinen Campingurlaub
Neben den gesetzlichen Bußgeldern gibt es ein weiteres großes Risiko: Viele **Campingplätze und Wohnmobilstellplätze** verlangen bei der Einfahrt den Nachweis einer gültigen Gasprüfung (gelbes Heft und Plakette). Der Betreiber hat das Hausrecht und darf dir die Einfahrt verweigern, wenn die Gasanlage nicht geprüft ist. Lass die Prüfung daher rechtzeitig durchführen, um böse Überraschungen im Urlaub zu vermeiden.
Ablauf und Kosten der G 607 Prüfung
Die Prüfung dauert in der Regel ca. 30 bis 45 Minuten. Der Sachkundige führt eine Dichtheitsprüfung (Druckprüfung), eine Funktionsprüfung aller Gasgeräte (Kocher, Heizung, Kühlschrank) sowie eine Sichtprüfung der Schläuche und Regler durch. Beachte, dass Gasschläuche und Druckminderer spätestens **alle 10 Jahre** gegen Neuteile ausgetauscht werden müssen.
Die Kosten für eine Gasprüfung liegen in der Regel zwischen **30 € und 60 €** zzgl. eventueller Kosten für Austauschmaterial.
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Quellen & Referenzen
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