E-Kennzeichen: Vorteile und Voraussetzungen
Alles was du über das E-Kennzeichen musst. Privilegien, steuerliche Vorteile und wie du es beantragst.

Das E-Kennzeichen erkennst du am „E" am Ende der Zeichenkombination. Es signalisiert: Dieses Fahrzeug fährt (zumindest teilweise) elektrisch. Was viele nicht wissen. das E-Kennzeichen ist freiwillig, bringt aber handfeste Vorteile im Alltag. Hier erfährst du, wer es bekommt und ob es sich für dich lohnt.
Was ist das E-Kennzeichen?
Seit 2015 regelt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG), dass bestimmte elektrisch betriebene Fahrzeuge ein spezielles Kennzeichen mit dem Zusatz „E" erhalten können. Das Kennzeichen ist keine Pflicht du kannst dein Elektroauto auch mit einem normalen Kennzeichen zulassen. Die Vorteile ergeben sich aber erst mit dem E-Zusatz.
Voraussetzungen: Welche Fahrzeuge sind berechtigt?
Nicht jedes Fahrzeug mit Elektromotor bekommt automatisch das E-Kennzeichen. Die Voraussetzungen gemäß § 2 EmoG:
| Fahrzeugtyp | Berechtigt? | Bedingung |
|---|---|---|
| Batterieelektrofahrzeug (BEV) | ✅ Immer | Keine Zusatzbedingung |
| Brennstoffzelle (FCEV) | ✅ Immer | Keine Zusatzbedingung |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | ⚠️ Bedingt | Max. 50 g CO₂/km oder min. 40 km E-Reichweite |
| Mild-Hybrid / Voll-Hybrid | ❌ Nein | Nicht extern aufladbar |
Abgrenzung zur Kaufprämie 2026: Die staatliche Förderung für PHEV hat seit Januar 2026 strengere Anforderungen (min. 80 km E-Reichweite oder max. 60 g CO₂/km). Diese Werte betreffen nur die Förderung, für das E-Kennzeichen gelten weiterhin die oben genannten, niedrigeren Schwellen.
Privilegien im Straßenverkehr
Das E-Kennzeichen ermöglicht Kommunen, Fahrzeugen mit Elektroantrieb besondere Rechte einzuräumen. Welche Vorteile du konkret bekommst, hängt von deinem Wohnort ab:
- Kostenloses Parken: In Städten wie Berlin, München, Stuttgart und Hamburg dürfen E-Fahrzeuge an öffentlichen Parkuhren kostenlos oder vergünstigt parken.
- Busspuren nutzen: Einige Kommunen haben Busspuren für E-Fahrzeuge freigegeben, praktisch im Berufsverkehr.
- Reservierte Ladesäulen-Parkplätze: Parkplätze an Ladestationen sind oft exklusiv für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen reserviert.
- Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen: In bestimmten Umweltzonen oder Innenstadtbereichen können E-Fahrzeuge Sondergenehmigungen erhalten.
Tipp: Informiere dich bei deiner Stadtverwaltung über die lokalen Regelungen, die Unterschiede sind erheblich.
Steuerliche Vorteile
Neben den Straßenverkehrs-Privilegien bietet das Elektroauto auch handfeste finanzielle Vorteile:
- KFZ-Steuerbefreiung: Reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind für bis zu 10 Jahre von der KFZ-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2030.
- Dienstwagenbesteuerung: Für BEV gilt ein reduzierter Satz von nur 0,25 % des Bruttolistenpreises (statt 1 % bei Verbrennern). Bei PHEV sind es 0,5 %.
- THG-Quote: Als Halter eines E-Fahrzeugs kannst du jährlich 50 bis 100 € über die Treibhausgasminderungsquote verdienen, indem du deine CO₂-Einsparung an Mineralölunternehmen verkaufst.
E-Kennzeichen beantragen: So geht's
Die Beantragung ist unkompliziert und auch nachträglich möglich:
- Schritt 1: Prüfe, ob dein Fahrzeug die EmoG-Voraussetzungen erfüllt (siehe Tabelle oben).
- Schritt 2: Gehe zu deiner zuständigen Zulassungsstelle mit Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. Teil II.
- Schritt 3: Beantrage das E-Kennzeichen. Die Gebühren betragen ca. 27 bis 32 € (je nach Behörde), plus ca. 20 bis 35 € für neue Kennzeichenschilder.
- Schritt 4: Montiere die neuen Schilder und bringe die Plaketten an.
Wichtig: Bei einem Umzug kannst du dein E-Kennzeichen mitnehmen, das „E" bleibt auch nach einer Umschreibung erhalten, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mein bestehendes Kennzeichen auf E umstellen?
Ja, auch bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug kannst du nachträglich ein E-Kennzeichen beantragen. Du erhältst neue Kennzeichenschilder mit dem „E"-Zusatz. Die Kombination (Buchstaben und Zahlen) kann sich dabei ändern, da E-Kennzeichen ein Zeichen mehr haben als normale Kennzeichen.
Verliere ich das E-Kennzeichen beim Umzug?
Nein. Das E-Kennzeichen ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Zulassungsbezirk. Bei einem Umzug wird das Kennzeichen einfach umgeschrieben, der „E"-Zusatz bleibt bestehen.
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Quellen & Referenzen
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