Die Zulassungsstelle Obernburg a. Main kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilen. In den meisten Fällen handelt es sich um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein.
Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchtest du die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.
Beispiel 2: Du möchtest die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das dir die private Ausfahrt versperrt.
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Gebühr: ca. 5,10 €
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.
Die Gebühren für eine einfache Halterauskunft bei der Behörde in Obernburg a. Main betragen in der Regel zwischen 5,00 und 15,00 Euro, abhängig vom Bearbeitungsaufwand. Häufig liegt die Gebühr bei ca. 5,10 Euro.
Nein. Zum Schutz personenbezogener Daten musst du ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen. Reine Neugier reicht als Begründung keinesfalls aus.
Nachweise für das berechtigte Interesse (wie z.B. Anwaltsschreiben, Unfallberichte oder Fotos von Falschparkern) können in der Regel als Kopie eingereicht werden. Der Personalausweis oder Reisepass muss zur Identifikation meist im Original vorgelegt werden.
Die Halterauskunft ist auch unter den Begriffen Halterermittlung, Halterabfrage, Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister oder Halterdaten-Auskunft bekannt.
Falls deine Fragen nicht beantwortet werden konnten, kannst du die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Obernburg a. Main direkt erreichen:
Zulassungsstelle Obernburg
Römerstraße 91
63785 Obernburg a. Main
Kennzeichen: AÖ, LF
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