Zulassungsbescheinigung Teil I & II erklärt
Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief? Wir erklären die wichtigen Dokumente.

Zwei Dokumente begleiten jedes zugelassene Fahrzeug in Deutschland: die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Seit 2005 heißen sie offiziell so. doch im Alltag verwenden die meisten noch die alten Bezeichnungen. Hier erfahren Sie, was in welchem Dokument steht, wann Sie welches brauchen und warum der Brief niemals ins Handschuhfach gehört.
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Der Fahrzeugschein ist das Dokument, das Sie bei jeder Fahrt mitführen müssen. Es enthält alle wesentlichen Informationen zu Ihrem Fahrzeug und dem aktuellen Halter:
- Halter-Daten: Name, Adresse und Geburtsdatum des eingetragenen Fahrzeughalters
- Fahrzeug-Daten: Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer (FIN), Hubraum, Leistung, Kraftstoffart
- Zulassungsdaten: Erstzulassung, aktuelle Zulassungsstelle, Kennzeichen
- HU-Termin: Nächste Hauptuntersuchung (TÜV)
- Sicherheitscodes: Verdeckte Codes für die i-Kfz Online-Zulassung (ab Baujahr 2015)
| Eigenschaft | Teil I (Schein) | Teil II (Brief) |
|---|---|---|
| Im Auto mitführen? | ✅ Pflicht | ❌ Niemals |
| Belegt Eigentum? | Nein (nur Halterstatus) | ✅ Ja (Verfügungsgewalt) |
| Für Polizeikontrolle? | ✅ Ja | Nein |
| Für Fahrzeugverkauf? | ✅ Ja (Übergabe) | ✅ Ja (Übergabe) |
| Ersatz bei Verlust? | ~12 € Gebühr | ~65 € + Wartezeit |
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Der Fahrzeugbrief ist das wichtigere Dokument er dokumentiert die Eigentumsverhältnisse und die vollständige Halterhistorie des Fahrzeugs. Wer den Brief besitzt, hat die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.
- Vorbesitzer-Historie: Alle bisherigen Halter sind eingetragen (bis zu 6 Halter, danach wird ein neuer Brief ausgestellt)
- Technische Grunddaten: FIN, Fahrzeugtyp, zulässiges Gesamtgewicht
- Sicherheitscodes: Für die digitale Neuzulassung oder Umschreibung
⚠️ Wichtig: Bewahre den Fahrzeugbrief immer zu Hause auf, niemals im Handschuhfach. Wird das Auto gestohlen und der Dieb hat den Brief, kann er das Fahrzeug auf sich umschreiben lassen. Bei einer Polizeikontrolle wird der Brief nicht verlangt.
Was tun bei Verlust?
Ein verlorener Fahrzeugschein oder -brief muss unverzüglich bei der Zulassungsstelle gemeldet werden:
- Teil I verloren: Sie erhalten gegen eine Gebühr von ca. 12 € ein neues Exemplar. Der Vorgang dauert in der Regel wenige Tage.
- Teil II verloren: Hier wird es aufwändiger. Der alte Brief wird für ungültig erklärt und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Nach einer Wartefrist von 2 bis 3 Wochen (Aufgebotsfrist) erhalten Sie einen neuen Brief. Kosten: ca. 60 bis 70 €.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Fahrzeugschein immer dabei haben?
Ja, § 11 Abs. 6 FZV schreibt vor, dass Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt mitführen müssen. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarngeld von 10 €, wenn Sie den Schein nicht vorzeigen können. Eine Kopie reicht übrigens nicht. Sie müssen das Original dabei haben.
Ist der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis?
Streng juristisch ist der Brief kein absoluter Eigentumsnachweis, er dokumentiert lediglich die Verfügungsberechtigung. In der Praxis gilt jedoch: Wer den Brief hat, kann über das Fahrzeug verfügen. Deshalb sollten Sie den Brief bei einem Privatverkauf erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.
Was kostet ein neuer Fahrzeugbrief?
Die Neuausstellung kostet ca. 60 bis 70 € und dauert aufgrund der Aufgebotsfrist mindestens 2 Wochen. Zusätzlich können bei einigen Zulassungsstellen Bearbeitungsgebühren anfallen. Während der Wartezeit dürfen Sie das Fahrzeug weiter nutzen. sofern es weiterhin zugelassen ist.
Kann ich den Fahrzeugschein digital mitführen?
Noch nicht offiziell. Ein digitaler Fahrzeugschein ist zwar im Rahmen der i-Kfz-Weiterentwicklung geplant, aber Stand 2025 müssen Sie weiterhin das physische Dokument mitführen. Eine Foto-Kopie auf dem Smartphone wird bei einer Polizeikontrolle nicht akzeptiert.
Was muss ich beim Fahrzeugkauf beachten?
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung erhalten. Prüfen Sie, ob der im Teil I eingetragene Halter mit dem Verkäufer übereinstimmt. Fehlt der Fahrzeugbrief, ist Vorsicht geboten. es könnte sich um ein gestohlenes oder finanziertes Fahrzeug handeln.
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Quellen & Referenzen
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