Ausfuhrkennzeichen & Zollkennzeichen: Alle Vorgaben für den Auto-Export ins Ausland
Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland exportieren? Alle Dokumente, TÜV-Bestimmungen, Ausfuhr-eVB, SEPA-Kfz-Steuer, Fahrzeugvorführung & Internationaler Zulassungsschein im Detail erklärt.

Wer ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland ins Ausland exportieren möchte, benötigt ein offizielles Ausfuhrkennzeichen – häufig auch als Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen bezeichnet. Im Gegensatz zum gelben Kurzzeitkennzeichen (das primär für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands bestimmt ist) garantiert das Ausfuhrkennzeichen die weltweite rechtssichere Überführung auf eigener Achse.
Das Ausfuhrkennzeichen auf einen Blick: Optik & Gültigkeit
Optisch unterscheidet sich das Ausfuhrkennzeichen deutlich von normalen Kfz-Schildern:
- Roter Längsbalken: Am rechten Rand befindet sich ein rotes Feld (daher auch "Rotbandkennzeichen").
- Ablaufdatum: Im roten Feld sind drei Zahlen übereinander eingeprägt: Tag, Monat und Jahr. Sie geben das exakte Datum an, an dem der Versicherungsschutz und die Betriebserlaubnis um 23:59 Uhr verfallen.
- Flexible Gültigkeitsdauer: Das Ausfuhrkennzeichen wird für mindestens 14 Tage und maximal 12 Monate (1 Jahr) zugeteilt. Sie wählen den Zeitraum passend zu Ihrer Ausfuhr-Versicherung.
Voraussetzungen für die Erteilung: TÜV & Vorführpflicht
Bei der Beantragung an der Zulassungsstelle gelten strengere Vorschriften als bei einer regulären Anmeldung:
- Lückenlose TÜV-Gültigkeit: Der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU nach § 29 StVZO) ist zwingend erforderlich. Die TÜV-Plakette muss mindestens für den gesamten Zeitraum der Ausfuhrzulassung gültig sein. Läuft der TÜV nach 30 Tagen ab, kann kein Ausfuhrkennzeichen für 90 Tage zugeteilt werden.
- Zwingende Fahrzeugvorführung vor Ort: Das Gesetz schreibt vor, dass gebrauchte Fahrzeuge bei der Kfz-Zulassungsstelle physisch vorgeführt werden müssen. Ein Behördenmitarbeiter gleicht die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) am Fahrzeug direkt mit den Fahrzeugpapieren ab.
Checkliste: Benötigte Unterlagen für die Zulassungsstelle
Bringen Sie folgende Dokumente im Original zu Ihrem Termin bei der Straßenverkehrsbehörde mit:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Halters.
- Ausfuhr-Versicherungsbestätigung: Eine spezielle gelbe Versicherungskarte (Ausfuhr-eVB) für den gewählten Ausfuhrzeitraum (bis zu 12 Monate).
- Fahrzeugpapiere im Original: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Stilllegungsbescheinigung.
- HU-Prüfbericht im Original: Zum Nachweis des gültigen TÜV.
- Bisherige Nummernschilder: Falls das Fahrzeug noch zugelassen ist (werden vor Ort entwertet).
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug sowie Personalausweis der vertretungsberechtigten Person.
Export ohne deutschen Wohnsitz: Der Empfangsbevollmächtigte
Sie haben keinen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland? Auch dann können Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Voraussetzung ist jedoch die Benennung einer empfangsbevollmächtigten Person mit Hauptwohnsitz im Bezirk der Zulassungsbehörde (oder in Deutschland). Der Empfangsbevollmächtigte muss dem Antrag schriftlich zustimmen und sein Ausweisdokument vorlegen.
Kfz-Steuerpflicht & Zahlungswege beim Zoll
Für die Dauer der Ausfuhrzulassung fällt die deutsche Kraftfahrzeugsteuer anteilig an. Die steuerliche Abwicklung unterscheidet sich nach Kontotyp:
| Fall / Szenario | Ablauf der Steuerzahlung |
|---|---|
| Deutsches / EU-Bankkonto vorhanden | Einreichung eines SEPA-Lastschriftmandats bei der Zulassungsstelle. Die Steuer wird automatisch eingezogen. |
| Kein EU-Bankkonto vorhanden | Die Kfz-Steuer muss vor der Schilderzuteilung direkt beim zuständigen Zollamt / der Zulassungsstelle entrichtet werden. Die Schilder werden erst gegen Vorlage der Steuerquittung ausgehändigt. |
Tipp: Internationaler Zulassungsschein für Nicht-EU-Länder
Bei der Beantragung stellt die Behörde eine neue, befristete Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Wenn Sie das Fahrzeug in ein Nicht-EU-Land (z. B. Türkei, Schweiz, Westbalkan, Nordafrika) ausführen, empfiehlt sich die zusätzliche Ausstellung des Internationalen Zulassungsscheins (Gebühr ca. 10 Euro). Dieser erleichtert die Grenzkontrollen im Drittland erheblich.
Müssen Ausfuhrkennzeichen nach der Ausfuhr zurückgegeben werden?
Nein. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die roten Ausfuhrschilder nicht an die Behörde zurückgegeben werden. Sie gehen in das Eigentum des Fahrzeughalters über und können behalten oder entsorgt werden.
Behördengang in Same-Day-Städten bequem abgeben!
Wohnen Sie in unserem Same-Day-Liefergebiet? ZAPP übernimmt den gesamten Vor-Ort-Behördengang, die Zuteilung, Schilderprägung und Fahrzeugvorführung direkt bei Ihrer Zulassungsstelle für Sie.
Quellen & Referenzen
- 1
- 2
- 3
Alle Quellen wurden zum angegebenen Datum geprüft. Für die Inhalte externer Links übernehmen wir keine Haftung.
Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten
Gefällt Ihnen dieser Artikel?
Bleib auf dem Laufenden. Abonniere unseren Newsletter für die neuesten Tipps & Tricks rund um Ihr Kfz.
