Fahrzeugbrief verloren in Harth-Pöllnitz Köckritz

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Harth-Pöllnitz Köckritz einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Harth-Pöllnitz Köckritz – siehe Terminreservierung Harth-Pöllnitz Köckritz
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Harth-Pöllnitz Köckritz.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Harth-Pöllnitz Köckritz direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Harth-Pöllnitz Köckritz

07557 Harth-Pöllnitz Köckritz

Öffnungszeiten
Montag:08:00-12:00
Dienstag:08:00-16:00
Mittwoch:08:00-12:00
Donnerstag:08:00-18:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:08:00-12:00
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Harth-Pöllnitz Köckritz wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Harth-Pöllnitz Köckritz in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

Umgebung

Zulassungsstellen in der Nähe

Finden Sie weitere Kfz-Behörden in der Region Thüringen:

    Fahrzeugbrief verloren in Harth-Pöllnitz Köckritz (GRZ) - Ersatz