Halterauskunft beantragen in Crossen an der Elster

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen EIS in Crossen an der Elster? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Crossen an der Elster – siehe Terminreservierung Crossen an der Elster
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Crossen an der Elster.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Crossen an der Elster direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Crossen an der Elster

07613 Crossen an der Elster

Öffnungszeiten
Montag:08:00-12:00 13:30-15:30
Dienstag:08:00-12:00 13:30-15:30
Mittwoch:08:00-12:00
Donnerstag:08:00-12:00 13:30-17:30
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Crossen an der Elster wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Crossen an der Elster oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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