Fahrzeugbrief verloren in Niederschlesische Oberlausitz

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Niederschlesische Oberlausitz einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Niederschlesische Oberlausitzsiehe Terminreservierung Niederschlesische Oberlausitz
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Niederschlesische Oberlausitz.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Niederschlesische Oberlausitz direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Niederschlesische Oberlausitz

Niederschlesische Oberlausitz

Öffnungszeiten
Montag:08:30-12:00
Dienstag:08:30-12:00 und 13:30-18:00
Mittwoch:08:30-12:00
Donnerstag:08:30-12:00 und 13:30-18:00
Freitag:08:30-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Niederschlesische Oberlausitz wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Niederschlesische Oberlausitz in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

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