Halterauskunft beantragen in Neustadt an der Weinstraße

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen NW in Neustadt an der Weinstraße? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses)siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraßesiehe Terminreservierung Neustadt an der Weinstraße
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße

Öffnungszeiten
Montag:08:00-16:00
Dienstag:08:00-14:00
Mittwoch:08:00-14:00
Donnerstag:13:00-18:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Neustadt an der Weinstraße wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Neustadt an der Weinstraße oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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