Adressänderung im Fahrzeugschein in Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis
Bist du innerhalb von Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis umgezogen? In diesem Fall muss lediglich die Adresse in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angepasst werden. Dein Kennzeichen GOA bleibt unverändert.