Fahrzeugbrief verloren in Kalt

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Kalt einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Kalt – siehe Terminreservierung Kalt
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Kalt.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Kalt direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Kalt

56294 Kalt

Öffnungszeiten
Montag:07:30-12:30
Dienstag:07:30-12:30
Mittwoch:15:00-17:00
Donnerstag:07:30-12:30
Freitag:07:30-12:30
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Kalt wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Kalt in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

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