Fahrzeugschein verloren in Becherbach bei Kirn

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Becherbach bei Kirn verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Becherbach bei Kirn – siehe Terminreservierung Becherbach bei Kirn
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Becherbach bei Kirn.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Becherbach bei Kirn direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Becherbach bei Kirn

55608 Becherbach bei Kirn

Öffnungszeiten
Montag:07:30-11:00
Dienstag:07:30-11:00
Mittwoch:07:30-11:00
Donnerstag:07:30-11:00
Freitag:07:30-11:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Becherbach bei Kirn wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

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