Kennzeichen verloren in Albisheim (Pfrimm)

Ein Schock am Morgen: Das Kennzeichen Ihres Autos ist weg! Ob verloren oder gestohlen — bei Verlust Ihres KIB-Kennzeichens in Albisheim (Pfrimm) müssen Sie schnell reagieren, um Missbrauch zu verhindern und neue Schilder zu erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verlust- oder Diebstahlerklärung (bei Diebstahl: Anzeige der Polizei)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Ggf. verbliebenes zweites Kennzeichenschild
Kosten

Gebühr: ca. 30,00 € bis 50,00 € (zzgl. Schilderkosten)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Albisheim (Pfrimm) – siehe Terminreservierung Albisheim (Pfrimm)
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Albisheim (Pfrimm).
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Da Ihr altes Kennzeichen aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt wird, benötigen Sie für die Umkennzeichnung bei der Zulassungsstelle Albisheim (Pfrimm) eine neue Kombination. Bestellen Sie Ihre neuen DIN-zertifizierten Schilder direkt über Zulassung.app – per Express-Versand oder Same-Day Delivery. Bringen Sie die Schilder fertig geprägt zum Termin mit und umgehen Sie die teuren Preise der Schildershops vor Ort.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Albisheim (Pfrimm) direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Albisheim (Pfrimm)

67308 Albisheim (Pfrimm)

Öffnungszeiten
Montag:08:00-15:30
Dienstag:08:00-15:30
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00-17:30
Freitag:08:00-11:30
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(5)

Alles, was Sie zur Verlust des Kennzeichens in Albisheim (Pfrimm) wissen müssen.

Nein, das ist gesetzlich strengstens verboten. Nach Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Kombination vom KBA/Polizei für 10 Jahre gesperrt (Spursperre gegen Missbrauch). Ein 1:1-Nachdruck und Weiterfahren erfüllt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG). Das Fahrzeug muss zwingend auf eine neue Kombination umgekennzeichnet werden.

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