Adressänderung im Fahrzeugschein in Landkreis Rheinisch-Bergischer-Kreis
Bist du innerhalb von Landkreis Rheinisch-Bergischer-Kreis umgezogen? In diesem Fall muss lediglich die Adresse in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angepasst werden. Dein Kennzeichen GK bleibt unverändert.