Adressänderung im Fahrzeugschein in Landkreis Rhein-Kreis Neuss
Bist du innerhalb von Landkreis Rhein-Kreis Neuss umgezogen? In diesem Fall muss lediglich die Adresse in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angepasst werden. Dein Kennzeichen GV bleibt unverändert.