Halterauskunft beantragen in Landkreis Leer
Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen LER in Landkreis Leer? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.
Beispiele für berechtigtes Interesse:
Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.
Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten
Gebühr: ca. 5,10 €
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.
Nächste Schritte
- Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Leer – siehe Terminreservierung Landkreis Leer
- Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Leer.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Leer direkt erreichen:
Landkreis Leer
Öffnungszeiten
PDF-Dokument (ca. 128 KB)
Häufig gestellte Fragen(7)
Alles, was Sie zur Halterauskunft in Landkreis Leer wissen müssen.
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