Fahrzeugschein verloren in Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Landkreis Schwalm-Eder-Kreis verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Schwalm-Eder-Kreissiehe Terminreservierung Landkreis Schwalm-Eder-Kreis
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Schwalm-Eder-Kreis.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Schwalm-Eder-Kreis direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landkreis Schwalm-Eder-Kreis

Öffnungszeiten
Montag:14:00-15:30
Dienstag:14:00-15:30
Mittwoch:14:00-15:30
Donnerstag:14:00-18:00
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Landkreis Schwalm-Eder-Kreis wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

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