Fahrzeugbrief verloren in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreissiehe Terminreservierung Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Öffnungszeiten
Montag:07:30-11:30
Dienstag:07:30-11:30
Mittwoch:nur mit Termin
Donnerstag:nur mit Termin
Freitag:nur mit Termin
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

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