Ausfuhrkennzeichen in Landkreis Barnim

Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland exportieren? Zulassung.app erklärt Ihnen alle behördlichen Schritte, Voraussetzungen und Dokumente, um ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt) bei der Zulassungsstelle in Landkreis Barnim (Brandenburg) zu erhalten.

🚗 Aufbau eines Ausfuhrkennzeichens (Zollkennzeichen)

Das Ausfuhrkennzeichen für die Zulassungsstelle Landkreis Barnim besitzt einen weißen Hintergrund mit schwarzer Umrandung sowie den charakteristischen roten Längsbalken am rechten Rand mit Angabe des exakten Ablaufdatums.

BAR
Wappen von Brandenburg
128 A
240826
STADTKENNUNGBAR
AMTLICHE STEMPELPLAKETTEBrandenburg
ERKENNUNGSZIFFERN128 A
ABLAUFDATUM (TAG / MONAT / JAHR)24 / 08 / 26
Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Auslandswohnsitz: Empfangsbevollmächtigter mit deutschem Wohnsitz + Vollmacht)
  • Ausfuhr-Versicherungsbestätigung (gelbe Karte / Ausfuhr-eVB)noch keine eVB? Jetzt vergleichen & sofort online erhalten →
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht im Original)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (von einem EU-Bankkonto)
  • Vorführung des Fahrzeugs vor Ort zur Identitätsprüfung (FIN-Abgleich)
  • Bisherige Nummernschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
Kosten

Gebühr: ca. 33,00 € bis 50,00 € (zzgl. Schilderkosten, Ausfuhr-Versicherung & anteiliger Kfz-Steuer)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Barnimsiehe Terminreservierung Landkreis Barnim
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Barnim.
🏛️

Schilderprägung & Zuteilung direkt vor Ort

Behördlicher Ablauf bei der Zulassungsstelle Landkreis Barnim

Da die Zulassungsbehörde in Landkreis Barnim die konkrete Kombination und das Ablaufdatum (im roten Feld) erst während Ihres Termins zuteilt, werden Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) erst nach der Zuteilung vor Ort geprägt. Bringen Sie alle Unterlagen (Ausfuhr-eVB, ZB I & II, HU-Bericht) mit und führen Sie das Fahrzeug vor Ort vor.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Barnim direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landkreis Barnim

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:09:00-18:00
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00-15:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:08:00-12:00
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(8)

Alles, was Sie zur Ausfuhrkennzeichen (Zoll- / Exportkennzeichen) in Landkreis Barnim wissen müssen.

Die Gültigkeitsdauer für Ausfuhrkennzeichen und Zollkennzeichen ist flexibel von mindestens 9 Tagen bis maximal 12 Monate (1 Jahr) wählbar (überwiegend 15, 30 oder 90 Tage). Das Ablaufdatum ist auf der rechten Seite des Schildes im roten Feld eingeprägt. Wichtig: Die TÜV-Hauptuntersuchung muss mindestens so lange gültig sein wie die Ausfuhrzulassung.

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