Fahrzeugschein verloren in Neunkirchen am Brand

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Neunkirchen am Brand verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Neunkirchen am Brand – siehe Terminreservierung Neunkirchen am Brand
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Neunkirchen am Brand.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Neunkirchen am Brand direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Neunkirchen am Brand

91077 Neunkirchen am Brand

Öffnungszeiten
Montag:08:00-17:00
Dienstag:08:00-15:30
Mittwoch:08:00-15:30
Donnerstag:08:00-17:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Neunkirchen am Brand wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

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