Halterauskunft beantragen in Muhr am See

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen GUN in Muhr am See? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Muhr am See – siehe Terminreservierung Muhr am See
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Muhr am See.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Muhr am See direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Muhr am See

91735 Muhr am See

Öffnungszeiten
Montag:07:30-11:30 (Nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag:07:30-11:30 (Nur nach Terminvereinbarung)
Mittwoch:07:30-11:30 (Nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag:07:30-11:30 (Nur nach Terminvereinbarung)
Freitag:07:30-11:30 (Nur nach Terminvereinbarung)
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Muhr am See wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Muhr am See oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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