Halterauskunft beantragen in Landratsamt Dillingen a. d. Donau

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen DLG in Landratsamt Dillingen a. d. Donau? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses)siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landratsamt Dillingen a. d. Donausiehe Terminreservierung Landratsamt Dillingen a. d. Donau
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landratsamt Dillingen a. d. Donau.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landratsamt Dillingen a. d. Donau direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landratsamt Dillingen a. d. Donau

Öffnungszeiten
Montag:07:30-12:30
Dienstag:und Do 14:00-17:30
Mittwoch:07:30-12:30
Donnerstag:07:30-12:30
Freitag:07:30-12:30
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Landratsamt Dillingen a. d. Donau wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Landratsamt Dillingen a. d. Donau oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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