Halterauskunft beantragen in Weilen unter den Rinnen

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen BL in Weilen unter den Rinnen? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Weilen unter den Rinnen – siehe Terminreservierung Weilen unter den Rinnen
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Weilen unter den Rinnen.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Weilen unter den Rinnen direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Weilen unter den Rinnen

72367 Weilen unter den Rinnen

Öffnungszeiten
Montag:07:30-12:00 13:30-16:00
Dienstag:07:30-12:00 13:30-16:00
Mittwoch:07:30-14:00
Donnerstag:07:30-12:00 13:30-17:30
Freitag:07:30-13:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Weilen unter den Rinnen wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Weilen unter den Rinnen oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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