Halterauskunft beantragen in Steinhausen an der Rottum

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen BC in Steinhausen an der Rottum? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Steinhausen an der Rottum – siehe Terminreservierung Steinhausen an der Rottum
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Steinhausen an der Rottum.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Steinhausen an der Rottum direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Steinhausen an der Rottum

88416 Steinhausen an der Rottum

Öffnungszeiten
Montag:08:00-14:00
Dienstag:08:00-12:00
Mittwoch:08:00-12:00
Donnerstag:08:00-12:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Steinhausen an der Rottum wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Steinhausen an der Rottum oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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