Kurzzeitkennzeichen in Stadt Stuttgart

Für Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Zulassung.app zeigt Ihnen alle Voraussetzungen, benötigten Dokumente und Kosten, damit Sie die gelben Nummernschilder in Stadt Stuttgart (Baden-Württemberg) schnell und selbstständig erhalten.

🟡 Aufbau eines Kurzzeitkennzeichens (5-Tages-Kennzeichen)

Das Kurzzeitkennzeichen für die Zulassungsstelle Stadt Stuttgart besitzt kein Eurofeld am linken Rand, einen weißen Hintergrund, das amtliche Dienstsiegel und das auffällige gelbe Feld am rechten Rand.

S
Wappen von Baden-Württemberg
048925
080626
STADTKENNUNGS
AMTLICHE STEMPELPLAKETTEBaden-Württemberg
NUMMERIERUNG048925 (03/04)
ENDDATUM (TAG / MONAT / JAHR)08 / 06 / 26
Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Spezielle Kurzzeit-eVB-Nummer (von Ihrer Kfz-Versicherung)noch keine eVB? Jetzt vergleichen & sofort online erhalten →
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) in Kopie oder Original
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Ggf. Vollmacht und Ausweis des Vertretenen (bei Vertretung)
Kosten

Gebühr: ca. 13,10 € bis 15,00 € (zzgl. Schilderkosten & Kurzzeit-Versicherung / eVB)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Stadt Stuttgartsiehe Terminreservierung Stadt Stuttgart
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Stadt Stuttgart.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Stadt Stuttgart direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Stadt Stuttgart

Öffnungszeiten
Montag:13:30-14:45
Dienstag:07:15-12:15
Mittwoch:07:15-12:15
Donnerstag:13:30-16:45
Freitag:07:15-12:15
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(6)

Alles, was Sie zur Kurzzeitkennzeichen in Stadt Stuttgart wissen müssen.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal 5 Tage ab dem Tag der Zuteilung. Das Ablaufdatum steht auf dem gelben Feld am rechten Rand des Schildes und endet am 5. Tag exakt um 23:59 Uhr. Danach verfällt die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch geparkt werden.

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