Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Fahrzeugbrief verloren in Schönborn

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Schönborn einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Schönborn – siehe Terminreservierung Schönborn
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Schönborn.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Schönborn direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Schönborn

55469 Schönborn

Öffnungszeiten
Montag:08:00-11:30
Dienstag:08:00-11:30
Mittwoch:08:00-11:30
Donnerstag:08:00-11:30
Freitag:08:00-11:30
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Schönborn wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Schönborn in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

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