Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Fahrzeugbrief verloren in Flacht

Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Flacht einen Ersatzbrief zu beantragen.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
  • Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten

Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Flacht – siehe Terminreservierung Flacht
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Flacht.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Flacht direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Flacht

65558 Flacht

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:geschlossen
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Flacht wissen müssen.

Durch das gesetzlich vorgeschriebene Aufgebotsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dauert die Ausstellung des neuen Briefs in Flacht in der Regel zwischen 3 und 6 Wochen.

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