Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Landkreis Rhein-Kreis Neuss

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen GV in Landkreis Rhein-Kreis Neuss? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses)siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Rhein-Kreis Neusssiehe Terminreservierung Landkreis Rhein-Kreis Neuss
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Rhein-Kreis Neuss.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Rhein-Kreis Neuss direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landkreis Rhein-Kreis Neuss

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:geschlossen
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:geschlossen
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Landkreis Rhein-Kreis Neuss wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Landkreis Rhein-Kreis Neuss oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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