Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Steinau an der Straße

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen GN in Steinau an der Straße? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Steinau an der Straße – siehe Terminreservierung Steinau an der Straße
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Steinau an der Straße.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Steinau an der Straße direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Steinau an der Straße

36396 Steinau an der Straße

Öffnungszeiten
Montag:geschlossen
Dienstag:10:00-18:00
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:07:00-13:00
Freitag:07:00-11:30
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Steinau an der Straße wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Steinau an der Straße oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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