Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Fahrzeugschein verloren in Seeheim-Jugenheim

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Seeheim-Jugenheim verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Seeheim-Jugenheim – siehe Terminreservierung Seeheim-Jugenheim
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Seeheim-Jugenheim.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Seeheim-Jugenheim direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Seeheim-Jugenheim

64342 Seeheim-Jugenheim

Öffnungszeiten
Montag:08:00-12:00 13:30-15:30
Dienstag:08:00-13:00
Mittwoch:08:00-12:00 13:30-18:00
Donnerstag:08:00-12:00 13:30-15:30
Freitag:08:00-13:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Seeheim-Jugenheim wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

Umgebung

Zulassungsstellen in der Nähe

Finden Sie weitere Kfz-Behörden in der Region Hessen:

    [service] online