Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Fahrzeugschein verloren in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreissiehe Terminreservierung Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis

Öffnungszeiten
Montag:07:30-11:30
Dienstag:07:30-11:30
Mittwoch:nur mit Termin
Donnerstag:nur mit Termin
Freitag:nur mit Termin
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

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