Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Kennzeichen verloren in Heuchelheim

Ein Schock am Morgen: Das Kennzeichen Ihres Autos ist weg! Ob verloren oder gestohlen — bei Verlust Ihres GI-Kennzeichens in Heuchelheim müssen Sie schnell reagieren, um Missbrauch zu verhindern und neue Schilder zu erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verlust- oder Diebstahlerklärung (bei Diebstahl: Anzeige der Polizei)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Ggf. verbliebenes zweites Kennzeichenschild
Kosten

Gebühr: ca. 30,00 € bis 50,00 € (zzgl. Schilderkosten)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Heuchelheimsiehe Terminreservierung Heuchelheim
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Heuchelheim.
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Neues Kennzeichen vorab online bestellen

Sparen Sie Zeit und Geld beim Behördentermin

Da Ihr altes Kennzeichen aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt wird, benötigen Sie für die Umkennzeichnung bei der Zulassungsstelle Heuchelheim eine neue Kombination. Bestellen Sie Ihre neuen DIN-zertifizierten Schilder direkt über Zulassung.app – per Express-Versand oder Same-Day Delivery. Bringen Sie die Schilder fertig geprägt zum Termin mit und umgehen Sie die teuren Preise der Schildershops vor Ort.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Heuchelheim direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Heuchelheim

Heuchelheim

Öffnungszeiten
Montag:08:00-12:00
Dienstag:13:00-16:00
Mittwoch:13:00-16:00
Donnerstag:13:00-17:30
Freitag:13:00-16:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(5)

Alles, was Sie zur Verlust des Kennzeichens in Heuchelheim wissen müssen.

Nein, das ist gesetzlich strengstens verboten. Nach Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Kombination vom KBA/Polizei für 10 Jahre gesperrt (Spursperre gegen Missbrauch). Ein 1:1-Nachdruck und Weiterfahren erfüllt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG). Das Fahrzeug muss zwingend auf eine neue Kombination umgekennzeichnet werden.

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