Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Rietz-Neuendorf Buckow

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen BSK in Rietz-Neuendorf Buckow? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Rietz-Neuendorf Buckow – siehe Terminreservierung Rietz-Neuendorf Buckow
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Rietz-Neuendorf Buckow.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Rietz-Neuendorf Buckow direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Rietz-Neuendorf Buckow

15848 Rietz-Neuendorf Buckow

Öffnungszeiten
Montag:09:00-12:00
Dienstag:09:00-18:00
Mittwoch:09:00-12:00
Donnerstag:09:00-18:00
Freitag:09:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Rietz-Neuendorf Buckow wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Rietz-Neuendorf Buckow oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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