Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen FRW in Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf – siehe Terminreservierung Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf

16259 Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf

Öffnungszeiten
Montag:08:00-12:00
Dienstag:09:00-18:00
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:08:00-15:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Falkenberg Kruge/Gersdorf, Gersdorf oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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