Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Fahrzeugschein verloren in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Sie haben Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg verloren oder er wurde beschädigt? Keine Sorge — Zulassung.app zeigt Ihnen, wie Sie schnell eine Ersatz-Ausfertigung von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
Kosten

Gebühr: ca. 12,00 € bis 45,00 € (je nach Notwendigkeit einer eidesstattlichen Versicherung)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg – siehe Terminreservierung Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Öffnungszeiten
Montag:08:00-16:00
Dienstag:08:00-16:00
Mittwoch:08:00-12:00
Donnerstag:08:00-16:00
Freitag:08:00-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(2)

Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugscheins (ZB I) in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg wissen müssen.

Nein. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Bei Kontrollen droht andernfalls ein Verwarngeld.

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