Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Neufahrn in Niederbayern

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen LA in Neufahrn in Niederbayern? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses)siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Neufahrn in Niederbayernsiehe Terminreservierung Neufahrn in Niederbayern
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Neufahrn in Niederbayern.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Neufahrn in Niederbayern direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Neufahrn in Niederbayern

Neufahrn in Niederbayern

Öffnungszeiten
Montag:13:30-15:30
Dienstag:07:30-12:00
Mittwoch:07:30-12:00
Donnerstag:13:30-17:00
Freitag:07:30-12:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Neufahrn in Niederbayern wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Neufahrn in Niederbayern oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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