Fahrzeugbrief verloren in Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Der Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist besonders ärgerlich, da dieses Dokument Ihr Eigentumsrecht am Fahrzeug nachweist. Zulassung.app führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, um in Landratsamt Garmisch-Partenkirchen einen Ersatzbrief zu beantragen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
- Eidesstattliche Erklärung über den Verlust
- Ggf. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis
Kosten
Gebühr: ca. 60,00 € bis 80,00 € (inkl. Gebühr für das KBA-Aufgebotsverfahren im Bundesanzeiger)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.
Nächste Schritte
- Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – siehe Terminreservierung Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
- Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Landratsamt Garmisch-Partenkirchen.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Landratsamt Garmisch-Partenkirchen direkt erreichen:
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Häufig gestellte Fragen(2)
Alles, was Sie zur Verlust des Fahrzeugbriefs (ZB II) in Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wissen müssen.
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