Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Halterauskunft beantragen in Stuttgart Stuttgart-West

Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen S in Stuttgart Stuttgart-West? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.

Beispiele für berechtigtes Interesse:

1

Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.

2

Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses)siehe Formulare
Kosten

Gebühr: ca. 5,10 €

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Stuttgart Stuttgart-Westsiehe Terminreservierung Stuttgart Stuttgart-West
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Stuttgart Stuttgart-West.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Stuttgart Stuttgart-West direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Stuttgart Stuttgart-West

Stuttgart Stuttgart-West

Öffnungszeiten
Montag:13:30-14:45
Dienstag:07:15-12:15
Mittwoch:07:15-12:15
Donnerstag:13:30-16:45
Freitag:07:15-12:15
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen
Formulare
Antrag Halterauskunft

PDF-Dokument (ca. 128 KB)

Häufig gestellte Fragen(7)

Alles, was Sie zur Halterauskunft in Stuttgart Stuttgart-West wissen müssen.

Die behördliche Gebühr für eine einfache Registerauskunft beträgt bundesweit einheitlich 5,10 Euro pro abgefragtem Fahrzeug, unabhängig davon, ob Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle in Stuttgart Stuttgart-West oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einreichen.

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