Halterauskunft beantragen in Schwäbisch Hall
Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen BK in Schwäbisch Hall? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.
Beispiele für berechtigtes Interesse:
Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.
Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten
Gebühr: ca. 5,10 €
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.
Nächste Schritte
- Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Schwäbisch Hall – siehe Terminreservierung Schwäbisch Hall
- Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Schwäbisch Hall.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Schwäbisch Hall direkt erreichen:
Zulassungsstelle Schwäbisch Hall
Karl-Kurz-Straße 44
74523 Schwäbisch Hall
Öffnungszeiten
PDF-Dokument (ca. 128 KB)
Häufig gestellte Fragen(7)
Alles, was Sie zur Halterauskunft in Schwäbisch Hall wissen müssen.
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