Halterauskunft beantragen in Neunkirchen
Sie benötigen Informationen über den Halter eines Fahrzeugs mit dem Kennzeichen NK in Neunkirchen? Eine Halterauskunft gibt Aufschluss über den registrierten Fahrzeughalter, erfordert jedoch stets ein berechtigtes Interesse.
Beispiele für berechtigtes Interesse:
Beispiel 1: Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall möchten Sie die Informationen zur Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten.
Beispiel 2: Sie möchten die Halterdaten zu einem Fahrzeug, das Ihnen die private Ausfahrt versperrt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Schriftlicher Antrag Halterauskunft (Nachweis des berechtigten Interesses) – siehe Formulare
Kosten
Gebühr: ca. 5,10 €
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.
Nächste Schritte
- Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Neunkirchen – siehe Terminreservierung Neunkirchen
- Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
- Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Neunkirchen.
Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Neunkirchen direkt erreichen:
Zulassungsstelle Neunkirchen
Saarbrücker Str. 1
66538 Neunkirchen
Öffnungszeiten
PDF-Dokument (ca. 128 KB)
Häufig gestellte Fragen(7)
Alles, was Sie zur Halterauskunft in Neunkirchen wissen müssen.
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