Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Kennzeichen verloren in Albstadt/Ebingen

Ein Schock am Morgen: Das Kennzeichen Ihres Autos ist weg! Ob verloren oder gestohlen — bei Verlust Ihres BL-Kennzeichens in Albstadt/Ebingen müssen Sie schnell reagieren, um Missbrauch zu verhindern und neue Schilder zu erhalten.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Verlust- oder Diebstahlerklärung (bei Diebstahl: Anzeige der Polizei)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Ggf. verbliebenes zweites Kennzeichenschild
Kosten

Gebühr: ca. 30,00 € bis 50,00 € (zzgl. Schilderkosten)

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und können je nach Zulassungsstelle und Aufwand leicht variieren.

Nächste Schritte
  1. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Albstadt/Ebingensiehe Terminreservierung Albstadt/Ebingen
  2. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  3. Eine persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle Albstadt/Ebingen.
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Neues Kennzeichen vorab online bestellen

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Da Ihr altes Kennzeichen aus Sicherheitsgründen für 10 Jahre gesperrt wird, benötigen Sie für die Umkennzeichnung bei der Zulassungsstelle Albstadt/Ebingen eine neue Kombination. Bestellen Sie Ihre neuen DIN-zertifizierten Schilder direkt über Zulassung.app – per Express-Versand oder Same-Day Delivery. Bringen Sie die Schilder fertig geprägt zum Termin mit und umgehen Sie die teuren Preise der Schildershops vor Ort.

Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle Albstadt/Ebingen direkt erreichen:

Informationen
Adresse

Zulassungsstelle Albstadt

Unter dem Malesfelsen 23

72458 Albstadt/Ebingen

Öffnungszeiten
Montag:07:30-12:00 13:30-16:00
Dienstag:07:30-12:00 13:30-16:00
Mittwoch:07:30-14:00
Donnerstag:07:30-12:00 13:30-17:30
Freitag:07:30-13:00
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Häufig gestellte Fragen(5)

Alles, was Sie zur Verlust des Kennzeichens in Albstadt/Ebingen wissen müssen.

Nein, das ist gesetzlich strengstens verboten. Nach Verlust oder Diebstahl wird die bisherige Kombination vom KBA/Polizei für 10 Jahre gesperrt (Spursperre gegen Missbrauch). Ein 1:1-Nachdruck und Weiterfahren erfüllt den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG). Das Fahrzeug muss zwingend auf eine neue Kombination umgekennzeichnet werden.

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